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Verwaltungsobjekt: 1190 Wien

Neubezug

Das An-, Ab- oder Ummelden können Sie in jedem Wiener Meldeservice auf den Magistratischen Bezirksämtern der Stadt Wien erledigen. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr. Für telefonische Auskünfte steht die Zentrale Meldeauskunft der MA 62 unter der Nummer 4000 76449 zur Verfügung.

Der Meldezettel ist kostenlos und liegt in den Bezirksämtern auf, er kann aber auch im Internet ausgedruckt werden. Die Anmeldung an der neuen Adresse ist innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ausziehen aus der alten Unterkunft vorzunehmen. Bei der Anmeldung erledigt die Behörde kostenlos auch das Abmelden von der früheren Adresse für Sie. Für Ummeldungen, wenn Sie z.B. nach einer Heirat einen neuen Familiennamen tragen, haben Sie für die Änderung drei Monate Zeit.

Meldezettel online und Adressen der Meldeservicestellen:
Für unsere Mieter gilt:
  • Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel benötigen. Das bedeutet, dass Sie als Hauptmieter die Unterschrift von der Hausverwaltung Wiesinger benötigen! (Für Mitbewohner in der Wohnung sind Sie als Unterkunftgeber auch Unterschriftgeber.)
Sie benötigen zur Anmeldung:
  • einen ausgefüllten Meldezettel;
  • Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname, sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre Staatsangehörigkeit hervorgehen; das wären z.B. Reisepass oder Personalausweis und Geburtsurkunde;
  • Ausländische MitbürgerInnen benötigen grundsätzlich den Reisepass!

Fernwärme Bei einer Anmeldung des Gas- und Strombezuges steht die Hotline der Wienenergie zur Terminvereinbarung unter 0800 500 800 zur Verfügung. Die An- und Abmeldungen können auch online durchgeführt werden: › service.wienenergie.at

Wien Energie
Spitalgasse 9
1090 Wien
› www.wienenergie.at

Bitte beachten Sie, bei Beendigung des Mietverhältnisses Gas und Strom nicht abzumelden. Die Ummeldung erfolgt durch die Hausverwaltung bei Übergabe des Bestandsobjektes.